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1.
Vertragsinhalt
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den
gesamten Geschäftsverkehr zwischen FITT, Inh. Jan Fesser, Alt Bornheim 27, 60385
Frankfurt am Main, (im folgenden FITT) und dem Vertragspartner. Es gelten
jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlußes gültigen Fassung.
Sie gelten auch dann, wenn der Vertragspartner über eigene
allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt und/oder auf solche hinweist, es sei
denn, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden
schriftlich bei Vertragsabschluß vereinbart.
2.
Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen FITT und dem Vertragspartner kommt
dadurch zustande, dass FITT schriftlich oder mündlich, fernschriftlich oder
fernmündlich, wozu auch E-Mail und Fax zählt, den Vertragsabschluss bestätigt.
3.
Haftung
FITT haftet für andere Schäden als Körperschäden, die beim
Vertragspartner eintreten, nur insoweit, als sie auf eine vorsätzliche oder grob
fahrlässige Pflichtverletzung von FITT oder auf eine vorsätzliche oder grob
fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen von FITT zurückzuführen sind.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind
weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen
ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am
Kaufgegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für
entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Unsere
Gewährleistungsverpflichtung entfällt darüber hinaus
bei Änderung oder Instandsetzung des
Kaufgegenstandes durch den Kunden oder Dritte ohne unsere schriftliche
Einwilligung, bei fehlerhafter, unsachgemäßer oder nachlässiger Verwendung oder
Behandlung des Kaufgegenstandes durch den Kunden,
bei schuldhafter Nichtbeachtung der
Bedienungsanleitung (Benutzerhandbuch) und Wartungs- bzw. Pflegeanweisungen, bei natürlicher Abnutzung oder sonstigen
Umständen, die nicht von uns zu vertreten sind, wenn der Kunde uns zur Vornahme
von Mangelbeseitigungsarbeiten bzw. Ersatzlieferungen nicht in angemessener
Weise Zeit und Gelegenheit gewährt;
bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel
bzw. Einsatz ungeeigneter Zusatzgeräte und
bei Verwendung von
Ersatzteilen oder Zubehör, die von uns nichtausdrücklich freigegeben wurden.
Für den Verlust von Daten und Programmen und deren
Wiederherstellung haften wir ebenfalls nur in dem vorgenannten Rahmen und auch
nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des
Kunden vermeidbar gewesen wäre. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, vor
Beginn von Wartungs- oder Mängelgewährleistungsarbeiten eine vollständige
Datensicherung vorzunehmen.
Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit
die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt
ferner nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht.
Die Haftungsfreizeichnung gilt gegenüber Kaufleuten
gleichwohl, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit eines
Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht wurde, es sei denn, der Schaden
beruht auf der Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht. Daneben ist die
Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren, nicht untypischen Schaden begrenzt.
4.
Widerrufsrechte bei
Verbraucherverträgen
Der Verbraucher ist berechtigt, seine auf den Abschluss
eines Vertrages, der zwischen FITT und ihm unter ausschließlicher Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird, gerichtete Willenserklärung
innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt bei der
Lieferung von waren mit dem Tag des Wareneingangs beim Empfänger und bei
Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Widerrufsfrist beginnt
nicht, bevor FITT ihren Informationspflichten gem. § 312 c abs. 1 und 2 BGB (§ 2
abs. 3 und 4 FernabsG) nachgekommen ist, bei der Lieferung von waren nicht vor
dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung
gleichartiger waren nicht vor dem Tag des eingangs der ersten Teillieferung und
bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses.
Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und
schriftlich, auf einem dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware
erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Für den Fall des
fristgerechten Widerrufs seiner Erklärung ist der Verbraucher nicht mehr an
seine auf den Abschluss eines Vertrages mit FITT gerichtete Willenserklärung
gebunden.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur
Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder
Eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind und bei Verträgen
zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die
gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
Das Widerrufsrecht erlischt unter anderem bei einer
Dienstleistung, wenn FITT mit der Ausführung der Dienstleistung mit
ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen
hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
Von FITT gelieferte waren sind sofort nach Ausübung des
widerrufsrechtes auf kosten und gewahr von FITT zurückzusenden, wenn der
widerruf nicht bereits durch Rücksendung ausgeübt worden ist. Bei
Warenbestellungen bis zu einem Betrag von 40 Euro hat jedoch der verbrauchter
die kosten der regelmäßigen Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die
gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht
5.
Leistungspflichten von FITT
FITT kann sich zur Erfüllung ihrer Leistungspflichten
Dritter bedienen. Mit der Übergabe der Ware an den Vertragspartner hat FITT ihre
Leistungspflicht erfüllt und damit geht die Gefahr auf den Käufer über.
FITT behält sich im Falle eines reinen
Warenlieferungsvertrages vor, im Falle der Nichtverfügbarkeit des bestellten
Artikels dem Käufer einen qualitativ und preislich gleichwertigen Artikel
zuzusenden (Ersatzartikel). Ist die Lieferung eines preislich und qualitativ
gleichwertigen Artikels nicht möglich, so ist FITT berechtigt, sich vom Vertrag
zu lösen und die Lieferung zu verweigern. FITT verpflichtet sich, in diesem Fall
den Käufer über die Nichtlieferbarkeit unverzüglich in Kenntnis zu setzen und
eine etwaige vom Vertragspartner bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich zu
erstatten.
Ebenso behält sich FITT bei Werk- und
Werklieferungsverträgen den Rücktritt vom Vertrag vor und kann die weitere
Leistung verweigern, wenn der Vertragspartner sich in Annahmeverzug befindet
oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt, beispielsweise
vereinbarte Termine nicht einhält. In diesem Fall ist FITT berechtigt, den
daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu
verlangen.
6.
Preise und Zahlungen
Maßgebend sind die von FITT genannten Preise. Die
gesetzliche Umsatzsteuer ist im Preis enthalten. Sofern nicht im Einzelfall
ausdrücklich anderes vereinbart ist, gelten die Preise ab Lager bzw.
Geschäftslokal. In den Preisen für Hardware und Standardsoftware sind die Kosten
für eine handels- bzw. herstellerübliche Verpackung enthalten, zu den Preisen
für die Lieferung von Ersatzteilen, Zubehör und Verbrauchsmaterialien treten
diese Kosten hinzu. Eine Anlieferung der Kaufgegenstände, eine Aufstellung von
Geräten (Hardware) und Installation von Programmen (Software) durch uns sowie
die Anleitung und Schulung von Bedienungspersonal wird gesondert in Rechnung
gestellt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.Zahlungen des Kunden haben - sofern sie nicht bei Übergabe
sofort in vollem Umfange zu leisten sind - innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungsdatum ohne Abzug auf ein von uns benanntes Konto zu erfolgen.Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den
Betrag endgültig verfügen können. Sofern Wechsel oder Schecks angenommen werden,
geschieht dies nur Erfüllungshalber und nicht an Erfüllung statt. Durch die
Entgegennahme von Wechseln oder Schecks übernehmen wir in Bezug auf
Protesterhebung und rechtzeitige Vorlage keinerlei Verpflichtung. Sämtliche bei
dem Einzug von Wechseln oder Schecks entstehende Spesen oder sonstige Kosten
gehen zu Lasten des Kunden. Kommt der Kunde trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht nach oder liegt eine wesentliche Vermögensverschlechterung beim Kunden
vor, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn
wir bereits Wechsel oder Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Fall
außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und
die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zur Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung zu verweigern. Wird unser Verlangen binnen einer von uns
gesetzten angemessenen Frist nicht erfüllt, sind wir berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei
Zahlungseinstellung oder Überschuldung des Kunden entfällt die Setzung einer
Nachfrist. Ab Verzugseintritt zahlt der Kunde Verzugszinsen in Höhe von
5% über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Sofern wir
einen höheren Schaden nachweisen, können wir dessen Ersatz verlangen. Sofern der
Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist, hat er nur diesen zu ersetzen. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt
sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt,
als ein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.
7.
Gewährleistung
Innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraumes hat
der Vertragspartner einen Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder
Ersatzlieferung). Der Vertragspartner ist bei Fehlschlagen der Nacherfüllung
berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder nach seiner
Wahl vom Vertrag zurückzutreten.
Ansprüche des Vertragspartners auf Gewährleistung sind
davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von einem Monat
und nicht offensichtliche Mängel innerhalb des gesetzlichen
Gewährleistungszeitraums anzeigt. Handelsrechtliche Vorschriften bleiben hiervon
unberührt.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, FITT die Überprüfung
des fehlerhaften Liefergegenstandes bzw. der fehlerhaften Leistung und die
Beseitigung des Mangels zu gestatten.
8.
Eigentumsvorbehalt
FITT behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten
waren bis zur Bezahlung des vollständigen Rechnungsbetrages vor.
Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist FITT
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die von ihr gelieferte Ware
zurückzuholen. Ein weiterer Verzugsschaden bleibt davon unberührt.
Solange FITT an der gelieferten Ware ein
Eigentumsvorbehalt zusteht, darf diese weder an dritte verpfändet noch
sicherungsübereignet werden. Sollten die rechte von FITT durch dritte
beeinträchtigt werden oder solches drohen, hat der Vertragspartner unverzüglich
FITT davon zu benachrichtigen und alle Informationen, die geeignet sind, die
rechte von FITT zu wahren, zur Verfügung zu stellen. Der Vertragspartner hat in
diesem Fall die Verpflichtung, auf die rechte von FITT hinzuweisen.
9.
Schutzrechte
Der Vertragspartner sichert zu und haftet gegenüber FITT
dafür, dass er die von FITT geprüften Daten und etwaige zugrunde liegende
Software zu recht und in Einklang mit den einschlägigen Lizenzbedingungen und
anderen gesetzlichen Bestimmungen erworben hat und zu deren Nutzung befugt ist
und dass er ferner berechtigt ist, diese Daten FITT im Rahmen des Auftrages
zugänglich zu machen.
FITT verpflichtet sich zur Einhaltung der
datenschutzrechtlichen Bestimmungen dahingehend, dass sie keinerlei Daten des
jeweiligen Vertragspartners übernehmen, selbst nutzen oder an dritte weitergeben
wird, sofern sie hierzu nicht rechtlich verpflichtet sein sollte.
10.
Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist bei allen sich aus dem
Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, wenn der Vertragspartner
Vollkaufmann, eine juristische Person des Öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen Frankfurt am Main. FITT ist auch
berechtigt, wahlweise am Sitz oder einer Niederlassung des Vertragspartners zu
klagen.
11.
"Salvatorische
Klausel"
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages
unwirksam oder nichtig sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt.
Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige
Klauseln durch rechtswirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am
nächsten kommen. Das gleiche gilt, falls der Vertrag eine ergänzungsbedürftige
Lücke enthalten sollte."
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